Risiken beim Lizenzieren von Nutzungsrechten bei Bildagenturen vermeiden

Es ist fahrlässig, Bilder einzusetzen, deren Nutzungsrechte nicht genau geregelt oder bekannt sind. Es drohen sonst hohe Abmahnungen bei der Verletzung von Bildrechten. Erfahren sich hier, wobei sie beim Erwerb von Bildern zu achten haben und welche Einschränkungen es gibt. Wie z. B. in der Bildbearbeitung, einer individuellen Online-/Print-Nutzung oder der Auflage in Printmedien. Zudem drohen Fallstricke, wenn Sie Ihre Pflichten des Lizenzvertrags nicht erfüllen, wie z. B. die Urhebernennung. Oder beispielsweise, falls Marken- und Persönlichkeitsrechte (wenn auch vielleicht unbeabsichtigt) verletzt werden.

Grundsätzliches beim Erwerb von Bildern und dem Lizenzvertrag

Wenn Sie Bilder kaufen, werden Ihnen nach dem Urheberrecht Nutzungsrechte in einem Lizenzvertrag für eine bestimmte Nutzungsart eingeräumt. Dabei wird ein Lizenzvertrag zwischen der Bildagentur oder einem Fotografen (Lizenzgeber) und Ihnen (Lizenznehmer) geschlossen. Die Auflagenhöhe, Nutzungsdauer und Medien können z. B. zusätzlich zur Nutzungsart eingeschränkt sein.

Tipp 1 | Nutzungsart: Verwenden Sie Bilder nicht für Werbezwecke, die nur für eine redaktionelle Nutzung vorgesehen sind. Das kann, wenn es auffällt, teuer werden! Weitere Nutzungsarten sind u. a. für Bildungszwecke oder kommerzielle Verwertung (z. B. für Handelsprodukte). Das „BFF-Praxishandbuch Fotorecht“ bietet Antworten auf alle wichtige Fragen u. a. für Freie Fotografen und Filmgestalter und Musterverträge zum Herunterladen.

Unterschied zwischen kostenlosen, lizenzfreien und -pflichtigen Bildern

  • Creative-Commons-Lizenzverträge räumen Nutzungsrechte für eine kostenlose Verwendung von Bildern ein. Welche Möglichkeiten Sie zur Nutzung haben, hängt aber davon ab, welcher individuelle CC-Lizenzvertrag gilt.
  • Lizenzfreie Bilder können nach Zahlung für ein Projekt häufig unbegrenzt in verschiedenen Medien verwendet werden. Diese im Deutschen dafür verwendete Bezeichnung ist aber irreführend und meint nicht „gemeinfrei“! Üblich ist auch der englische Begriff „Royalty– Free“ oder kurz „RF“.
  • Lizenzpflichtige Bilder – auch „Rights Managed“ oder kurz „RM“ genannt, sind meistens teurer als lizenzfreie Bilder. Diese „traditionelle“ Lizenz ist komplizierter, aber dafür auch exklusiver. Hierbei dürfen die Fotos nur nach dem ausgehandelten Lizenzvertrag genutzt werden.

Tipp 2 | Exklusivität: Ein für eine ausgewiesene Nutzungsart oder Branche lizenzpflichtiges Bild bietet den großen Vorteil, dass das Foto ein Wettbewerber nicht nutzen kann, wenn es so vereinbart wurde. Bei für den Massenmarkt genutzten Royalty-Free-Bildern ist es hingegen gut möglich, dass Konkurrenten oder sogar Großunternehmen in aufmerksamkeitsstarken Kampagnen das gleiche Bild verwenden.

Welche Pflichten ergeben sich aus einem Lizenzvertrag für Bilder

Erst nach dem Bestätigen der Lizenzbedingungen lassen sich online gekaufte Bilder bei Stockagenturen herunterladen.

Tipp 3 | Beachten Sie dabei, dass nicht nur die wenigen Bedingungen gelten, die dabei kurz eingeblendet werden, sondern die mehrere DIN A4-Seiten füllenden Lizenzverträge. Man muss schon ein auf das Urheberrecht spezialisierter Anwalt sein, um sie im Detail zu verstehen. Dabei hat jede Stockagentur leider ihre eigenen individuellen Bedingungen. Dies sind beispielhaft Pflichten, die mit einem Lizenzvertrag für Käufer von Fotos verbunden sind …

Tipp 4 | Urhebernennung: Stellen Sie möglichst (ob für die Nutzung im Internet oder in Drucksachen) die Nennung des Fotografen und der Bildagentur unmittelbar unter, in oder gestürzt so neben das Bild: „© Urhebername/Bildagentur“. Manche Stockagenturen verlangen zudem einen Urhebernachweis von im Web verwendeten Fotos in den Metadaten oder sogar zusätzlich eine Verlinkung zu deren Webseite. In mehrseitigen Drucksachen ist es teilweise üblich (aber nicht rechtssicher), einen Bildnachweis in Form einer Liste ins Impressum zu stellen. In dem Bildnachweis wird dann genau vermerkt, wo jedes in der Publikation verwendete Bild platziert wurde: „S. 3 rechts unten“ etc.

Tipp 5 | Print- und Online-Nutzung: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie sich die Nutzungsrechte an dem Bild für diese beide Mediennutzungen sichern.

Tipp 6 | Große Auflagen: Beabsichtigen Sie ungewöhnlich große Stückzahlen (z. B. 100.000) mit dem Foto drucken zu lassen, müssen Sie eventuell ein Vielfaches der Lizenzgebühr bezahlen.

Tipp 7 | Bearbeitungsrecht: Es kann vom Lizenzgeber sogar eingeschränkt werden, die Größe oder Farbe von Fotos zu ändern. Deshalb werfen Sie besser auch einen Blick auf diese Bedingungen.

Vorsicht bei Anbietern kostenloser Fotos oder Billigangebote

Tipp 8 | Bei sogenannten „Penny“-Stocks droht z. B. folgendes Szenario: Sie könnten bei zunächst kostenlos heruntergeladenen Bildern kaum beweisen, wenn der Urheber ein Motiv später doch kostenpflichtig veräußert, dass Sie keine Bildrechte verletzt haben.

Tipp 9 | Riskant kann es auch werden, wenn Gesichter auf Fotos gut zu sehen sind. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (speziell das Recht am eigenen Bild), Markenrechten, Rechten Dritter (z. B. der Architekten an ihren fotografierten Gebäuden oder Künstlern an ihren Werken): Das sind nur einige Fallstricke, die zu empfindlichen Abmahnungen führen können.

Tipp 10 | Rechtssicherheit: Kaufen und verwenden Sie deshalb besser nur Bilder etablierter Bildagenturen. Denn hier können Sie sich ziemlich sicher sein, dass alle Rechtsunsicherheiten geprüft wurden.

Buchtipp

Robert Golz/Marie Slowioczek-Mannsfeld: Fotos rechtssicher nutzen im Internet. MITP. Frechen 2018.

Hinweis

Stand: August 2022. Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich der Information. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Im Fall von einer Abmahnung oder anderen juristischen Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Urheberrecht. Der Blogbeitrag kann und soll nicht den Rat eines Anwalts ersetzen. KONTURENREICH | Matthias Hugo haftet nicht für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die wider Erwarten aufgrund der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen entstanden sind.

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